Newsletter März 2025

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In meinen Newslettern gebe ich Dir Einblicke in meine Termine in meinem Betreuungsstimmkreis Kronach-Lichtenfels und den Betreuungsstimmkreisen Coburg, Forchheim, Bamberg Stadt und Land – des Weiteren informiere ich über meine Arbeit im Landtag.

Keine Gewalt an Frauen

Es war einiges los in den letzten Wochen und Monaten. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl galt es, einigen Terminen zusätzlich gerecht zu werden. Bei mehr als 30 Terminen habe ich unsere Kandidaten begleitet.

Mit dem internationalen Frauentag und dem Equal Pay Day stand der März im Zeichen der Frau. Auch wenn die rechtliche Gleichstellung erreicht scheint: Von der faktischen Gleichstellung sind wir weit entfernt. Nicht nur, dass Frauen weniger verdienen als Männer (was im Schnitt 16 Prozent ausmacht), Frauen leisten nach wie vor den Großteil unbezahlter Care-Arbeit. Das zwingt Frauen, in Teilzeit zu arbeiten oder geringere Aufstiegsmöglichkeiten hinzunehmen, was Gehaltseinbußen nach sich zieht. Frauen haben weniger Geld für eine eigenständige Existenzsicherung zur Verfügung, weshalb sie mehr von Altersarmut betroffen sind. Studien bestätigen weiter, dass Frauen überproportional von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind.

Die Straftaten gegen Frauen und Mädchen in Deutschland steigen in allen Bereichen: Alle 3 Minuten erlebt eine Frau (laut Bundesministerium des Innern und für Heimat) Gewalt durch ihren ehemaligen oder den aktuellen Partner. Mehr als 140 Mädchen und Frauen werden täglich Opfer einer Sexualstraftat und jede dritte Frau in Deutschland erlebt in ihrem Leben mindestens einmal physische oder sexualisierte Gewalt. Fast täglich wurde im Jahr 2023 eine Frau getötet. Von insgesamt 938 gemeldeten Fällen von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten überlebten 360 Mädchen und Frauen die Übergriffe nicht. Besonders in dem Bereich, wo sich Frauen sicher fühlen sollten, wird angegriffen: 68,6 Prozent der Tötungsdelikte liegen im Bereich der Häuslichen Gewalt. Im Berichtszeitraum waren 180.715 weibliche Opfer betroffen, das ist eine Zunahme von 5,6 Prozent. Jeder einzelne Fall mahnt die Gesellschaft, entschlossen zu handeln.

Bei uns in Bayern werden täglich etwa 140 Frauen und Mädchen Opfer von häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat – die Hälfte davon sind minderjährig. Die traurige Dunkelziffer dürfte bei Weitem höher liegen, weil sich die Opfer oft aus Scham nicht getrauen, über das Erlebte zu sprechen.

Das Thema „Gewalt“ geht mir besonders unter die Haut: Ich bin Mitglied im Verein „Keine Gewalt gegen Frauen e.V.“ – der Verein ist Träger des Frauenhauses Coburg, der Beratungsstelle Frauennotruf sowie der Interventionsstelle.

Die Ursachen für Gewalt an Frauen sind nicht unbedingt ein vermeintlicher Migrationshintergrund oder eine psychische Störung eines Täters. Es sind vielmehr gesellschaftlich geprägte patriarchale Muster sowie mangelnde Gleichstellung von Frauen, wie der Bundesverband der Frauenberatungsstelle und Frauennotrufe aufzeigt. Gewalt an Frauen ist auch bei uns in Oberfranken ein drängendes Problem.

Unsere Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme hatte Anfang Januar zu einem Fachgespräch zum Thema Gewalthilfegesetz in die „Brauereischänke“ nach Bayreuth eingeladen. Im Februar konnte ich zum zweiten Termin unserer Fachgesprächreihe nach Coburg in das „Münchner Hofbräu“ einladen. Der Bundestag hatte zwischen unseren beiden Terminen am 14. Februar das Gewalthilfegesetz im Kampf gegen Gewalt an Frauen verabschiedet – das Gesetz selbst soll ab 2032 in Kraft treten.

Wir diskutierten mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener lokaler Organisationen (aus der Region Coburg) über aktuelle Entwicklungen und Lösungsansätze. Der Einladung gefolgt waren unter anderem das Frauenhaus Coburg mit der Fachberatungsstelle, das Diakonische Werk, die katholische Betriebsseelsorge Bamberg, der Weisse Ring sowie der Kinderschutzbund. Während der Diskussion kristallisierte sich sehr bald heraus, dass viel mehr für den Schutz von Frauen und ihren Kindern vor Gewalt getan werden muss.

Welche Schritte sind notwendig, um vor Gewalt zu schützen? Durch das Gewalthilfegesetz wird erstmals bundesgesetzlich sichergestellt, dass von Gewalt betroffene Frauen und Kinder einen kostenfreien Anspruch auf Schutz und Beratung haben. Das Bundesfrauenministerium hat in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft das Gewalthilfegesetz erarbeitet, wie Anette Kramme erklärte. „Ich freue mich wirklich sehr, dass es gelungen ist, dieses Gesetz noch zu beschließen. Es ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Erstmals wird bundesgesetzlich sichergestellt, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben,“ so die Parlamentarische Staatssekretärin. Die Länder erhalten in den nächsten Jahren zum anteiligen Ausgleich der zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz vom Bund zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro.

Die Diskussion bot eine wichtige Plattform für den Austausch zwischen politischen Entscheidungsträgern und lokalen Hilfsorganisationen. Besonders hervorgehoben wurde die alltägliche Arbeit der Verantwortlichen, von welchen viele ehrenamtlich tätig sind. „Ohne diese wäre eine Betreuung oder Vermittlung an andere Stellen von Gewalt betroffenen Mädchen oder Frauen gar nicht zu leisten“, mahnt Angela Platsch, Vorständin vom Frauenhaus Coburg – hier im oberen Bild im Gespräch mit Anette Kramme.

Faschingsveranstaltungen 2025

„Coburger Narrhalla e.V.“

Carsten Höllein ist nicht nur Geschäftsführer der AWO Coburg: Er ist auch Kreisverbandsvorsitzender der SPD Coburg-Land. In Coburg habe ich mit ihm gemeinsam die Prunksitzung-Jubiläumssitzung zum 44-jährigen Jubiläum der Coburger Narrhalla e.V. besucht, die unter dem Motto „Völlig losgelöst“ stand.

„Kroniche Fousanaocht“

Ein weiterer Termin in dem bunten Faschingsgetümmel war der 1. Büttenabend der „Kroniche Fousanaocht 1964 e.V.“ am Valentinstag im Schützenhaus. Zu diesem Büttenabend begleitete mich Jonas Eckstein. Ebenso dabei waren die Stadträte Ralf Völkl, Hans Simon und Marktgemeinderat Thomas Friedlein mit ihren Frauen. Ich verbrachte einen tollen Abend mit unseren Genossinnen und Genossen im Schützenhaus. Es ist großartig, was die „Kroniche Fousanaochter“ jedes Jahr auf die Beine bzw. Bühne stellen.

Anbei, für all diejenigen, die nicht mit uns unterwegs sein konnten, ein paar Faschingsimpressionen.

Prunksitzung „SÄRASPO Frohnlach e.V.“

Ein echtes Highlight erwartete mich in Gestungshausen: Die Faschingsgesellschaft „SÄRASPO Frohnlach e.V.“ bot bei ihrer Prunksitzung ein buntes Programm mit tollen Tanzeinlagen von der Purzelgarde bis zur Prinzengarde und weiteren tollen Darbietungen – unter anderem von Gery Gerspitzer, Mutter Ute und dem Fanfarenzug Lichtenfels.

Faschingsumzug „Altweibermühle“

Nur alle zehn Jahre findet ein ganz besonderes Spektakel im Landkreis Bamberg statt. Bei strahlendem Wetter und bester Laune sind über 12.000 große wie kleine Besucherinnen und Besucher zum Faschingsumzug nach Reckendorf gekommen. Landrat Joachim Kalb, Staatssekretär Martin Schössel sowie Abgeordnete aus Bundestag und Landtag haben sich in das goldene Buch der Gemeinde eingetragen und nahmen im Anschluss daran am Umzug teil. Wir hatten alle reichlich Süßigkeiten mitgebracht, die wir an die Kinder und an das närrische Volk verteilten.

Bei all den Veranstaltungen, welche ich besuchen durfte, finde ich es doch immer wieder erstaunlich, was ehrenamtliche Helfer zu schaffen fähig sind. Der Erlös, der sich aus dieser Veranstaltung in Reckendorf erwirtschaftete, wurde an caritative Einrichtungen gespendet.

Bei weiteren Terminen durfte ich unter anderem einen Spendenscheck an den „Verein Keine Gewalt gegen Frauen e.V.“ übergeben, Schülerinnen und Schüler an der Wirtschaftsschule in Lichtenfels zum „Tag der freien Schulen“ unterrichten, die Übergabe von Förderbescheiden begleiten oder in der Freiheitshalle Hof die besten Kammersiegerinnen und Kammersieger aus dem Landkreis Kronach ehren.

Arbeit im Landtag

In diesem Quartal konnte ich fünf Anfragen zum Plenum stellen und drei Anträge zur Verzögerung bei Sanierung des Schienennetzes, der Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse und zur Reformierung zur Aufstellung der Mietspiegel.

Anfragen zum Plenum

  • Plenum am 22.01.2025
    Resonanz zum Zweckentfremdungsgesetz
  • Plenum am 04.02.2025
    Kriterien der Barrierefreiheit von Bahnhöfen
  • Plenum am 19.02.2025
    Entwicklung des Wohngelds
  • Plenum am 11.03.2025
    Umsetzung der Digitalisierung der staatlichen Bauämter
  • Plenum am 19.03.2025
    Nachnutzung der LMG-Grundstücke an der Franz-Schrank-Straße in München

Anträge KW08

  • Keine Verzögerung bei Sanierung des Schienennetzes!
  • Mietpreisbremse entfristen und verschärfen

Anträge KW12

  • Aufstellung der Mietspiegel reformieren – reale ortsübliche Mieten ermitteln!

Aufstellung der Mietspiegel reformieren – reale ortsübliche Mieten ermitteln!

Mit dem jüngsten Antrag habe ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen meiner SPD-Fraktion die Staatsregierung aufgefordert, sich für eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB einzusetzen. Bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen alle Mieten eines Wohnungsmarktes einbezogen werden, inklusive preisgebundenem Wohnraum. Weiterhin muss der Betrachtungszeitraum für die Berechnung auf 10 Jahre ausgeweitet werden.

Zur Miete wohnen wird für immer mehr Menschen wird zu einem Armutsrisiko. Nach Abzug von Miete und Nebenkosten leben immer mehr Menschen in Deutschland im Armutsbereich, so die Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands unter Verweis auf eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes. Schon vor der abschließenden Veröffentlichung des neuen Mietspiegels für 2025 zeichnet sich ab, dass die Mieten weiter ungebremst steigen. Dieser Entwicklung muss endlich entschieden entgegengewirkt werden. Der Anstieg der Mietkosten muss endlich wirksam abgebremst werden. Eine solche Maßnahme wäre u.a. die Reform des § 558 Abs. 2 BGB, wie sie der Deutschen Mieterbund bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit vom 25.03.2024 gefordert hat. Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete müssen endlich alle Bestandsverträge für Wohnungen der letzten 10 Jahre einbezogen werden, nicht nur Mietverträge, die in den letzten 6 Jahren vereinbart oder geändert wurden. Neben dem freifinanzierten Wohnraum muss auch der preisgebundene Wohnraum Berücksichtigung finden. Ohne eine solche Änderung kann der anhaltende Anstieg der Mietkosten nicht gebremst werden. Die bisherige Berechnung der ortsüblichen Miete führt dazu, dass die sehr hohen Mieten aktueller Verträge überproportional gewichten werden, insbesondere auch aus Index- und Staffelmietverträgen. Es braucht zwingend eine realistische Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete, welche alle Bestandsverträge und auch Verträge aus preisgebundenem Wohnraum angemessen berücksichtigt. Eine Reform des § 558 Abs. 2 BGB ist dringend notwendig und muss ergänzend zu weiteren Maßnahmen wie der Entfristung der Mietpreisbremse erfolgen, wie wir bereits in Drs. 19/5018 fordern. Nach einer Studie des Pestel-Instituts aus 2024 fehlen in Bayern etwa 200.000 Sozialwohnungen. Laut Bericht der SZ vom 12.03.25 warten allein in München 25.000 Haushalte auf eine Sozialwohnung. Eine schnelle Verbesserung der Lage ist nicht in Sicht, angesichts der bereits in kürzester Zeit ausgeschöpften Fördertöpfe für den sozialen Wohnungsbau im Doppelhaushalt 2024/2025. Bis der Wohnungsbau deutlich an Fahrt aufnimmt, muss jede Maßnahme genutzt werden, um die Situation nicht völlig außer Kontrolle geraten zu lassen. Der Wohnungsmangel mutiert längst zu einer realen Wohnungsnot und die zukünftige Bundesregierung muss sich diesem Problem stellen.

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Solidarische Grüße aus Kronach

Deine Landtagsabgeordnete
SABINE GROSS