Bewilligung von Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 2024

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Der Stimmkreis Kronach-Lichtenfels sowie der Betreuungsstimmkreis Coburg erhalten für das Jahr 2024 zusätzliche Gelder des Freistaats: In Gemeinden, Städte und Landkreise fließen sogenannte Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen, die dazu dienen, die dringenden Finanzbedarfe der Kommunen zu decken. Entschieden hat über die Anträge der Kommunen am 8. November 2024 der Verteilerausschuss – ein Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.

Der Landtag hat zu diesem Zweck für das Jahr 2024 Gelder in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro im Staatshaushalt bereitgestellt. Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Jahr erhalten im Stimmkreis Kronach und Lichtenfels Gemeinden, Städte und Landkreise Mittel in Höhe von 4.642.700 Euro wie folgt:

  • Die Stadt Kronach erhält nach der Erfüllung von Auflagen 1.200.000 Euro,
  • die Gemeinde Weißenbrunn 750.000 Euro,
  • die Gemeinde Wilhelmsthal 700.000 Euro,
  • der Markt Mitwitz 625.000 Euro,
  • die Stadt Wallenfels 550.000 Euro,
  • der Markt Steinwiesen 175.000 Euro,
  • der Markt Nordhalben 150.000 Euro,
  • die Stadt Weismain 62.700 Euro,
  • die Gemeinde Tschirn 30.000 Euro.
  • Die beiden Landkreise Kronach und Lichtenfels erhalten je 200.000 Euro.

Die Stadt Rödental und der Landkreis im Betreuungsstimmkreis Coburg erhalten Mittel in Höhe von 2,2 Millionen Euro:

  • Rödental erhält 2.100.000 Euro und
  • der Landkreis Coburg 100.000 Euro.

Bedarfszuweisungen sollen der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden sowie der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.

Angesichts der außerordentlich angespannten Finanzsituation der Kommunen in Bayern ist eine aufgabengerechte Finanzausstattung notwendiger als jemals zuvor. Zwar wird im kommenden Jahr der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 auf 13 Prozent steigen, die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, diese sogenannte Verbundquote auf 15 Prozent zu erhöhen, ist damit aber bei Weitem nicht erfüllt.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag wird sich bei den anstehenden Beratungen des Staatshaushalts 2025 deshalb für eine Verbesserung der Kommunalfinanzen einsetzen. Davon profitieren unmittelbar die Menschen in den bayerischen Gemeinden und Städten, denn die Gelder fließen in Kitas, Schulhäuser, Busse, Straßenbahnen, Spielplätze und Krankenhäuser – also in die unverzichtbare kommunalen Daseinsvorsorge.